Der Dönermann und die Finanzkrise

Ein unbedarfter Türke macht einen kleinen Dönerstand auf.

Er verkauft gut - bis die Stadt merkt, er hat keine Genehmigung den öffentlichen Raum zu nutzen - und auch keine Gewerbeanmeldung - das Finanzamt ist durch die fehlende Gewerbeanmeldung durchs Raster gefallen - die Stadt hat die Finanzbehörden informiert - dann erleben Sie ganz praktisch, dass "Nichtwissen" strafbar ist, weil man dem Dönermann "Nichtwissen" nicht glaubt, bzw. das Argument wird erst gar nicht zugelassen. Tenor: "Wer in der Lage ist eine Dönerbude zu betreiben, "muss wissen" dass er Steuern zahlen muss.

Hochbezahlte Banker, die in ihrer Materie als Experten gelten, "müssen wissen", dass bestimmte Risiken außerhalb ihres Handlungsspielraumes liegen. Ihr Einwand ist die Generalamnestie für vorsätzliches Spiel mit extremen Risiken zum persönlichen Vorteil. Das Strafgesetzbuch und auch BGB sollten diesen kleinen Passus noch einfügen.

Gruß

Emil

p.s. Der Dönermann lebt heute immer noch in Köln und zahlt heute Steuern. Er hatte lange an seinem ersten "Engagement" zu knabbern.:-))


Dieser schöne, zutreffende Vergleich ist auf Spiegel online zu lesen.
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