Bloß die Arbeitnehmer nicht entlasten
Das Bundesfinanzministerium erwägt eine Herabsenkung des Arbeitnehmerpauschbetrags von aktuell 920 Euro pro
Jahr auf 300 Euro sollte das Bundesverfassungsgericht die Kürzungen der Entfernungspauschale für verfassungswidrig erklären. Das erfuhr die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" aus Ministeriumskreisen. Mit der drastischen Senkung des pauschalen Steuerabzugs bei den Werbungskosten soll das bei einer Niederlage in Karlsruhe wegfallende jährliche Steueraufkommen von 2,5 Milliarden Euro gesichert werden, heißt es.
Man sollte der arroganten neoliberalen Hochstirn im Bufinami mal mit Anlauf in den Allerwertesten treten. Entlastung der Arbeitnehmer, die "mobil" sein sollen nach den Vorstellungen unserer hoch bezahlten Politamateure? Neikn. Lieber den Unternehmen weiter Zucker in den Hintern blasen und Steuermiliarden bei Hütchen - spielbanken versenken.....
Jahr auf 300 Euro sollte das Bundesverfassungsgericht die Kürzungen der Entfernungspauschale für verfassungswidrig erklären. Das erfuhr die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" aus Ministeriumskreisen. Mit der drastischen Senkung des pauschalen Steuerabzugs bei den Werbungskosten soll das bei einer Niederlage in Karlsruhe wegfallende jährliche Steueraufkommen von 2,5 Milliarden Euro gesichert werden, heißt es.
Man sollte der arroganten neoliberalen Hochstirn im Bufinami mal mit Anlauf in den Allerwertesten treten. Entlastung der Arbeitnehmer, die "mobil" sein sollen nach den Vorstellungen unserer hoch bezahlten Politamateure? Neikn. Lieber den Unternehmen weiter Zucker in den Hintern blasen und Steuermiliarden bei Hütchen - spielbanken versenken.....
MECKERPOTT - 11. Sep, 08:14