Schau einer an, Liechtenstein
Am 26. November 2004 hatte eine liechtensteinische Bank eine Verdachtsmitteilung im Zusammenhang mit Geschäften der Siemens AG nach dem liechtensteinischen Sorgfaltspflichtgesetz der FIU übermittelt. Nach ent - sprechender Prüfung schaltete die FIU die liechten - steinische Staatsanwaltschaft ein. In den darauf folgenden
Vorerhebungen gegen Mitarbeiter der Siemens AG verlangte Siemens die Einstellung des Strafverfahrens gegen die Verdächtigen und erklärte, nicht geschädigt zu sein. Dem wurde seitens der liechtensteinischen Behörden nicht stattgegeben. Bereits Ende 2005 wurde im Rahmen der bestehenden Rechtshilfeabkommen die Schweizerische Bundesanwaltschaft und im Jahr 2006 die Staatsan - waltschaft München informiert. Das Verfahren wurde nach Aufnahme aller in Liechtenstein verfügbaren
Beweise am 17. Juli 2007 den deutschen und schweizerischen Behörden zur weiteren Strafverfolgung übertragen.
Bleibt die Frage, ob eine deutsche Staatsanwaltschaft in einem solchen Falle überhaupt tätig geworden wäre....
Vorerhebungen gegen Mitarbeiter der Siemens AG verlangte Siemens die Einstellung des Strafverfahrens gegen die Verdächtigen und erklärte, nicht geschädigt zu sein. Dem wurde seitens der liechtensteinischen Behörden nicht stattgegeben. Bereits Ende 2005 wurde im Rahmen der bestehenden Rechtshilfeabkommen die Schweizerische Bundesanwaltschaft und im Jahr 2006 die Staatsan - waltschaft München informiert. Das Verfahren wurde nach Aufnahme aller in Liechtenstein verfügbaren
Beweise am 17. Juli 2007 den deutschen und schweizerischen Behörden zur weiteren Strafverfolgung übertragen.
Bleibt die Frage, ob eine deutsche Staatsanwaltschaft in einem solchen Falle überhaupt tätig geworden wäre....
MECKERPOTT - 20. Jun, 09:27