Schweinerei: 2,46 Euro brutto.
Heute auf SPIEGL online: Ausgebeutet, geklagt, gewonnen: Für einen Stundenlohn von 2,46 Euro brutto rackerte eine Praktikantin sechs Monate lang bei einer Agentur. Dann verklagte sie das Unternehmen - und bekam Recht. Ausbeutung durch "Wucherlohn" sei sittenwidrig, entschied ein Arbeitsgericht.
Das Urteil ist voluminös, aber nach der frohen Botschaft an das Praktikanten-Prekariat muss man nicht lange fahnden: Gleich am Anfang ist von einem sittenwidrigen "sogenannten Praktikantenverhältnis" die Rede. Sechs Monate lang absolvierte eine Fachhochschulabsolventin ein Praktikum in einer Agentur und erhielt dafür 375 Euro monatlich. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg lässt keinen Zweifel daran, dass ihr eine weit höhere, eine angemessene Vergütung zusteht - weil die junge Akademikerin nicht als Praktikantin, sondern als Arbeitnehmerin einzustufen sei.
Schade, das man die Firmen solcher "Unternehmer" nicht postwendend schließen kann....
Das Urteil ist voluminös, aber nach der frohen Botschaft an das Praktikanten-Prekariat muss man nicht lange fahnden: Gleich am Anfang ist von einem sittenwidrigen "sogenannten Praktikantenverhältnis" die Rede. Sechs Monate lang absolvierte eine Fachhochschulabsolventin ein Praktikum in einer Agentur und erhielt dafür 375 Euro monatlich. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg lässt keinen Zweifel daran, dass ihr eine weit höhere, eine angemessene Vergütung zusteht - weil die junge Akademikerin nicht als Praktikantin, sondern als Arbeitnehmerin einzustufen sei.
Schade, das man die Firmen solcher "Unternehmer" nicht postwendend schließen kann....
MECKERPOTT - 16. Jun, 12:39