Putzig. Der Wiefelspütz.
Dr. Dieter Wiefelspütz Antwort auf die Frage eines Bürgers. (Auf "Abgeordnetenwatch.de"). Frage: (16.05.2008)
„Entspricht es Ihrem Demokratieverständnis, dass ein Volksvertreter in einer repräsentativen Demokratie neben seinem Gewissen auch dem Willen seiner Wähler verpflichtet ist, deren Willens-Essenz er auch zur Grundlage seiner parlamentarischen Entscheidungen macht? Wenn ja, woher nehmen Sie die Gewissheit, dass die Mehrheit Ihrer Wähler den Lissabon-Vertrag in seinen möglichen Auswirkungen wirklich erleben will?
Antwort: (17.05.2008)
… „Wir leben in einer repräsentativen parlamentarischen Demokratie. Für mein Verhalten als Mitglied des Deutschen Bundestages ist allein Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes entscheidend. Dort heißt es: "Sie (die Abgeordneten des Deutschen Bundestages) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Das ist keineswegs eine Formalität, sondern eine klare, eindeutige und unmissverständliche Norm. Als ich dem Vertrag von Lissabon zugestimmt habe, habe ich exakt auf der Grundlage von Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 GG entschieden, nämlich an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur meinem Gewissen unterworfen.
Quelle:
https://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785--f111521.html#frage111521
Pützlilein. Du hast sowas wie ein Gewissen? Denk noch mal nach. Du packst das schon. So dumm bist Du ja nun auch wieder nicht ....
„Entspricht es Ihrem Demokratieverständnis, dass ein Volksvertreter in einer repräsentativen Demokratie neben seinem Gewissen auch dem Willen seiner Wähler verpflichtet ist, deren Willens-Essenz er auch zur Grundlage seiner parlamentarischen Entscheidungen macht? Wenn ja, woher nehmen Sie die Gewissheit, dass die Mehrheit Ihrer Wähler den Lissabon-Vertrag in seinen möglichen Auswirkungen wirklich erleben will?
Antwort: (17.05.2008)
… „Wir leben in einer repräsentativen parlamentarischen Demokratie. Für mein Verhalten als Mitglied des Deutschen Bundestages ist allein Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes entscheidend. Dort heißt es: "Sie (die Abgeordneten des Deutschen Bundestages) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Das ist keineswegs eine Formalität, sondern eine klare, eindeutige und unmissverständliche Norm. Als ich dem Vertrag von Lissabon zugestimmt habe, habe ich exakt auf der Grundlage von Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 GG entschieden, nämlich an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur meinem Gewissen unterworfen.
Quelle:
https://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785--f111521.html#frage111521
Pützlilein. Du hast sowas wie ein Gewissen? Denk noch mal nach. Du packst das schon. So dumm bist Du ja nun auch wieder nicht ....
MECKERPOTT - 10. Jun, 11:29