Hochstirn tickt nicht richtig

Das Bundesfinanzministerium will die Verjährungsfristen für Steuerstraftaten verdoppeln. Das geht aus einem Referenten-entwurf zum Jahressteuergesetz 2009 vor, aus dem die "Rheinische Post" (Mittwochausgabe) zitiert. Demnach soll eine strafrechtliche Verfolgung von Steuerstraftaten bis zu zehn Jahre möglich sein. Bisher liegt die Verjährungsfrist bei fünf Jahren und wird nur in Ausnahmefällen auf zehn Jahre verlängert.

Und wie sieht es mit der Verfolgung von Fehlern durch die Pullunderträger aus? Wie sieht es aus mit der Bestrafung von Beamten aus, die ihre Aufsichtspflichten in den Aufsichtsräten der staatlich kontrollierten Banken versäumt haben? Wie sieht es mit dem Beamten aus, die jährlich Milliardenschäden durch Schlamperei verursachen? Wie sieht es mit dem Rücktritt von Hochstirn Steinbrück aus, der an der Spitze der Bankenschluderei als Finanzminister steht? Still ruht der See, stattdessen faselt er arrogant weiter.
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