Nicht auf Bundesbehördenseiten surfen
Der die Website des Bundeskriminalamtes besucht, muss damit rechnen, dass seine IP-Adresse protokolliert und er, im Fall einer "signifikanten Zugriffsfrequenz", identifiziert wird. Das bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6884) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/6686). Die Speicherung der IP-Adresse diene dem Zweck der Strafverfolgung im Rahmen konkreter Ermittlungs -
verfahren, "um notwendige Anschlussmaßnahmen", in dem Fall also Auskunftsersuchen gegenüber dem Provider, zu ergreifen. Neben der Adresse, so heißt es weiter, würden alle "notwendigen technischen Begleitdaten" gespeichert, mit der sich die zugreifende IP-Adresse auf der Homepage "melde", etwa Uhrzeit und Dauer des Zugriffs.
Weiter heißt es, die überwiegende Zahl der Ressorts der Bundesbehörden speichere die IP-Adressen der Website-Besucher. Dies sei "insbesondere aus Sicherheitsgründen notwendig": Die Bundesverwaltung sei kontinuierlich "massiven" Angriffen aus dem Internet ausgesetzt. Zu deren Abwehr gehöre als Sicherheitsmaßnahme auch die Speicherung der IP-Adressen. Nicht abschließend geklärt sei, so die Bundesregierung, ob es sich bei der IP-Nummer um "personenbezogene Daten handelt".
Die Paranoia der Beamtenmischpoke und politischen Schwachköpfe schlägt immer neue Wellen. Es ist doch wohl ein demokratisches Grundrecht, sich auf Seiten des Bundes zu informieren. Oder? Ach so. Wir haben ja laut Rouladenbraterin aus Templin keinen "ewigen Anspruch auf Demokratie". Danke Frau IM "Erika".
verfahren, "um notwendige Anschlussmaßnahmen", in dem Fall also Auskunftsersuchen gegenüber dem Provider, zu ergreifen. Neben der Adresse, so heißt es weiter, würden alle "notwendigen technischen Begleitdaten" gespeichert, mit der sich die zugreifende IP-Adresse auf der Homepage "melde", etwa Uhrzeit und Dauer des Zugriffs.
Weiter heißt es, die überwiegende Zahl der Ressorts der Bundesbehörden speichere die IP-Adressen der Website-Besucher. Dies sei "insbesondere aus Sicherheitsgründen notwendig": Die Bundesverwaltung sei kontinuierlich "massiven" Angriffen aus dem Internet ausgesetzt. Zu deren Abwehr gehöre als Sicherheitsmaßnahme auch die Speicherung der IP-Adressen. Nicht abschließend geklärt sei, so die Bundesregierung, ob es sich bei der IP-Nummer um "personenbezogene Daten handelt".
Die Paranoia der Beamtenmischpoke und politischen Schwachköpfe schlägt immer neue Wellen. Es ist doch wohl ein demokratisches Grundrecht, sich auf Seiten des Bundes zu informieren. Oder? Ach so. Wir haben ja laut Rouladenbraterin aus Templin keinen "ewigen Anspruch auf Demokratie". Danke Frau IM "Erika".
MECKERPOTT - 4. Jan, 16:32